§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Scanning Eye

Pics gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte, Angebote und Verträge.

(2) Die Geschäftsbedingungen von Scanning Eye Pics gelten

anstelle etwaiger Geschäftsbedingungen des Kunden auch dann, wenn

nach diesen der Vertragsabschluss als bedingungslose Anerkennung

der Kunden-AGB vorgesehen ist. Der Kunde erkennt durch Abschluss

des Vertrages an, dass er auf einen aus seinen AGB abgeleiteten

Rechtseinwand verzichtet.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit

dem Kunden; in einer laufenden Geschäftsbeziehung an Stelle bisher

eingebrachter, abweichender Geschäftsbedingungen.

(4) Ist in diesen AGB die Rede von Lichtbildern sind hierunter alle

von Scanning Eye Pics hergestellten Produkte, gleich in welcher

technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder

vorliegen, gemeint (Negative, Dia-Positive,Still-Videos, elektronische

Stehbilder in digitalisierter Form, Videos etc.).

§ 2 Vertragsabschluss, Widerrufsrecht

(1) Scanning Eye Pics verpflichtet sich, im Rahmen der mit dem

Kunden abgeschlossenen Verträge zur Leistung der versprochenen

Dienste gem. §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter Erfolg, insbesondere die

Herstellung eines bestimmten Werks ist damit nicht geschuldet.

(2) Angebote von Scanning Eye Pics sind freibleibend und

unverbindlich. Sie sind lediglich Aufforderung an den Kunden, ein

eigenes Vertragsangebot abzugeben. Ein Vertrag kommt – auch in

einer bestehenden Geschäftsbeziehung – erst dann zustande, wenn

das Kundenangebot durch Gegenzeichnung von Scanning Eye Pics

oder Übersendung einer Auftragsbestätigung angenommen worden ist.

(3) Kundenangebote können bis zu 14 Tage nach Zugang von

Scanning Eye Pics angenommen werden. An eigene verbindliche

Angebote ist Scanning Eye Pics dagegen nur 3 Tage ab Zugang beim

Kunden gebunden.

(4) Wenn Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher abschließen,

also als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken

abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer

selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13

BGB) und der Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen

gem. § 312 b oder ausschließlich unter Verwendung von

Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatzvertrag gem. § 312e BGB)

zustande kommt, steht ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:

WIDERUFSBELEHURNG

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von

Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt

vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Scanning Eye

Pics, Charlotte Bauer, Koniferenstr. 98a, 41542 Dormagen,

info@scanning-eye-pics.de mittels einer eindeutigen

Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail)

über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,

informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-

Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben

ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die

Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der

Widerrufsfrist absenden.

§ 3 Leistungen und Leistungsverzug

(1) Scanning Eye Pics ist im Umfang des schriftlichen Vertrages

zur Leistung verpflichtet. Scanning Eye Pics behält sich jedoch vor, eine

in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen, wenn wichtige

Gründe für eine Ersatzleistung sprechen und sie dem Kunden im

Einzelfall zumutbar ist. Scanning Eye Pics ist in der künstlerischen

Ausgestaltung der Auftragsarbeiten frei. Eine Mängelhaftung besteht

hinsichtlich des Inhalts von Bildaufnahmen nicht. Leistungs- und

Erfüllungsort ist Dormagen.

(2) Leistungsfristen beginnen frühestens mit Unterzeichnung des

Vertrages bzw. Zugang einer Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor

alle Einzelheiten des Vertrages geklärt sind und alle sonstigen vom

Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Hat der Kunde nach

Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt die Leistungsfrist

erneut mit der Bestätigung der Änderung durch Scanning Eye Pics. Soll

die Leistung zu einer fest bestimmten Zeit oder innerhalb einer fest

bestimmten Frist bewirkt werden und der Kunde den Fortbestand des

Vertrages von der Rechtzeitigkeit der Leistung abhängig machen wollen

(Fixgeschäft), so ist die Leistungszeit/-frist im Vertrag ausdrücklich als solches Fixgeschäft zu bezeichnen.

(3) Scanning Eye Pics gerät nicht in Verzug, solange der Kunde

mit der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Scanning Eye Pics,

auch solchen aus anderen Verträgen, selber in Verzug ist.

(4) Bei Leistungsverzögerungen ist der Kunde erst nach

fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten es sei denn, zwischen, den

Parteien wurde ausdrücklich ein Fixgeschäft im Sinne des § 3 Abs. 2

vereinbart. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des

vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der

Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung

einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

(5) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen

Leistungsverzuges sind begrenzt auf einen Höchstbetrag von 0,5% des

Nettoauftragswertes pro vollendete Verzugswoche, insgesamt jedoch

auf maximal 5% des gesamten Nettoauftragswertes. Dies gilt nicht bei

Überschreiten eines vereinbarten Fixtermins, bei Arglist und Vorsatz,

der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie bei Übernahme

einer Leistungsgarantie. Falls der Verzug auf Vorsatz oder grober

Fahrlässigkeit beruht oder die Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht vorliegt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung, die

jedoch im Fall einer nur fahrlässigen Pflichtverletzung auf den jeweils

vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

(6) Im Falle höherer Gewalt wird Scanning Eye Pics ohne Pflicht

zur Leistung eines Schadenersatzes von der Leistung frei. Der höheren

Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe,

Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe,

unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer,

Wasser und Maschinenschäden, Terroranschläge und alle sonstigen

Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise von Scanning

Eye Pics nicht schuldhaft herbeigeführt wurden und für Scanning Eye

Pics nicht vorhersehbar waren.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Preise verstehen sich als Bruttopreise in EURO, fällig und

zahlbar am Geschäftssitz von Scanning Eye Pics. Kosten des

Geldverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Die angegebenen

Honorare beziehen sich grundsätzlich auf das einmalige Nutzungsrecht

innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Weitere Nutzungen sind

zusätzlich zu vergüten.

(2) Die Lizenzvergütung einschließlich Handling Fee ist

bemessen nach Art und Umfang des Kundenangebots und kann von

Scanning Eye Pics angepasst werden, wenn vom Kunden nachträglich

Änderungen hinsichtlich Art und Umfang gewünscht werden und diese

von Scanning Eye Pics angenommen wurden. Auslagen am Fotoset für

öffentlich-rechtliche Lasten, Genehmigungen,

Haftpflichtversicherungen, Verbrauchskosten werden vom Kunden in

Höhe ihrer Entstehung unmittelbar ausgeglichen.

(3) Zusatzleistungen, d.h. solche Leistungen von Scanning Eye

Pics, die nicht schon Gegenstand des Angebots waren, werden nach

Stundenaufwand vergütet. Sofern die Vertragsparteien nichts

abweichendes vereinbart haben, beträgt die Stundenvergütung €

60,00/h.

(4) Die Vergütung ist nach Leistungserbringung und

Rechnungsstellung ohne Abzüge sofort fällig und zahlbar. Scanning

Eye Pics ist zur Forderung von Vorauszahlungen und zur

Teilabrechnung berechtigt.

(5) Wird die Durchführung des Shootings aus Gründen, die

Scanning Eye Pics nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt

oder vom Kunden storniert, steht Scanning Eye Pics ein pauschalierter

Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5% des Auftragswerts zu, der

den gewöhnlichen Vorbereitungskosten und Aufwendungen entspricht.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden

überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die

vereinbarte Pauschale

(6) Scanning Eye Pics ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung

notwendigen und entsprechend mitbeauftragten Fremdleistungen,

insbesondere Modellverträge, Mietverträge, Beleuchtung, Hair & Make-

Up, Technik etc. im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen

und/oder zu beauftragen. Der Kunde hat mit Vertragsabschluss

Scanning Eye Pics hierzu Vollmacht erteilt. Er ist zum fristgerechten

Ausgleich solcher Forderungen Dritter verpflichtet. Im Falle einer ggf.

unmittelbaren Inanspruchnahme durch beauftragte Dritte, stellt der

Kunde Scanning Eye Pics von allen Zahlungspflichten frei.

(7) Werden Künstler/Darsteller von Scanning Eye Pics im

eigenen Namen gebucht, ist der Kunde daneben zur Erstattung der

Künstlersozialabgabe verpflichtet. Sofern der Kunde selber zum Kreis

der erstattungspflichtigen Unternehmen im Sinne des § 24 KSVG

gehört, hat er eigene unmittelbare Zahlungen an die KSK gegenüber

Scanning Eye Pics durch Überlassung entsprechender Belege nachzuweisen.

(8) Nebenkosten für Flugreisen, Bahnfahrten, Mietwagen,

Taxifahrten, Übernachtungen, Kurierdienste u.ä. sind vom Kunden

gegen Nachweis in voller Höhe zu erstatten; bei Fahrtkosten mit dem

eigenen Pkw fällt eine Kilometerpauschale von € 0,50/km an.

(9) Scanning Eye Pics ist zur Aufrechnung mit sämtlichen

Forderungen, die Scanning Eye Pics gegen den Kunden zustehen,

gegen sämtliche Forderungen, die dem Kunden - gleich aus welchem

Rechtsgrund - gegen Scanning Eye Pics zustehen, berechtigt.

(10) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden

besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten

oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Verzug

(1) Falls kein verbindlicher Zahlungstermin vereinbart wurde,

gerät der Kunde auch ohne Mahnung nach Zugang einer Rechnung

oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung und Ablauf von 14 Tagen

in Verzug. Für jede Mahnung durch Scanning Eye Pics wird eine

Mahngebühr von € 5,00 erhoben.

(2) Es werden Verzugszinsen in Höhe von 6,00 Prozentpunkten

über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis eines

höheren Zinsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs auf

dem Geschäftskonto von Scanning Eye Pics. Kommt der Kunde mit

einer Forderung in Verzug, hat dies die sofortige Fälligkeit aller

Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Folge.

(4) Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder

Umstände bekannt oder erkennbar, die nach pflichtgemäßem

kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit

des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die

schon bei Vertragsabschluss vorlagen, Scanning Eye Pics jedoch nicht

bekannt waren oder bekannt sein mussten, so ist Scanning Eye Pics

unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen

berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die

Leistungserbringung einzustellen und für noch ausstehende Aufträge

Vorauszahlungen oder Stellung objektiv angemessener Sicherheiten zu

verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen

Nachfrist – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – vom Vertrag

zurückzutreten. Der Kunde bleibt verpflichtet, Scanning Eye Pics alle

durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu

ersetzen.

§ 6 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, besonders solche

wegen entgangenen Gewinns und/oder Folgeschäden sind

ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit

oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten

(Kardinalpflichten) durch Scanning Eye Pics, seiner Mitarbeiter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder die Verletzung des Körpers oder

der Gesundheit zum Gegenstand haben. „Wesentliche

Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche

Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach

seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind

ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(2) In anderen Fällen, insbesondere bei anfänglicher

Unmöglichkeit und Rechtsmängeln, haftet Scanning Eye Pics nur für

den typischen und vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung aus der Übernahme eines Beschaffungsrisikos

trifft Scanning Eye Pics nur, wenn ein Beschaffungsrisiko im Vertrag

ausdrücklich übernommen wurde.

em Schadensfall. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der

vorstehenden Absätze gelten im gleichen Umfang auch zugunsten der

leitenden und nichtleitenden Angestellten und der sonstigen

Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

(5) Eine Haftung von Scanning Eye Pics für Marken-,

Wettbewerbs- und Persönlichkeitsverletzungen, die Dritte gegenüber

dem Kunden geltend machen oder Verstöße gegen öffentlich-rechtliche

Vorschriften im Zusammenhang mit der Durchführung des Shootings,

kommt nicht in Betracht. Scanning Eye Pics hat den Kunden darauf

hingewiesen, dass mögliche Rechtsverletzungen nur durch einen

Rechtsanwalt im Vorhinein verbindlich überprüft werden können.

(6) Eine Haftung für von Scanning Eye Pics beauftragte

Fremdleistungen ist ausgeschlossen es sei denn, Scanning Eye Pics

hat die Haftung für solche Leistungen ausdrücklich übernommen resp.

trifft ein eigenes Haftungsverschulden. Insofern ist die Haftung nach

den vorstehenden Regelungen beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen oder die Leistungsstörung auf

eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von Scanning

Eye Pics zurückzuführen ist. Scanning Eye Pics haftet insbesondere

nicht für die Leistungsfähigkeit sowie Mängel der Leistungen Dritter und

deren Beauftragte, ebenso wenig für die Rechtzeitigkeit der Leistung

dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der

Vertragsverhältnisse zu diesen Dritten auftreten.

§ 7 Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Alle von Scanning Eye Pics angefertigten Lichtbilder

unterliegen dem Schutz des deutschen Urhebergesetzes (UrhG). Die

Vorschriften des UrhG sind auf solche Leistungen, die nicht die

erforderliche Schöpfungshöhe des § 2 UrhG erfüllen entsprechend

anzuwenden.

(2) Negative und Originale verbleiben im Eigentum von Scanning

Eye Pics. Dem Kunden werden nach Maßgabe des Vertrages

Nutzungsrechte hieran eingeräumt. Wurden zum Umfang der

Nutzungsrechte keine ausdrücklichen Regelungen getroffen, so steht

dem Kunden nur ein einfaches, einmaliges Nutzungsrecht hieran zu.

Die Nutzungsrechte werden soweit nichts anderes ausdrücklich

vereinbart ist nur für Deutschland vergeben. Eine Übertragung der

Rechte an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung und Leistung

einer weiteren angemessenen Lizenzgebühr zulässig. Die

Nutzungsrechte entstehen erst mit vollständigem Ausgleich der

geschuldeten Vergütung. Durch eine bloße Überlassung des

Vertragsmaterials vor Ausgleich sämtlicher Forderungen wird kein

vorzeitiges Nutzungsrecht des Kunden begründet.

(3) Rechte des Kunden gem. § 60 UrhG sind ausgeschlossen,

soweit ihm keine entsprechenden Nutzungsrechte von Scanning Eye

Pics übertragen worden sind.

(4) Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung

gestellt und sind rücksendepflichtig. Digitale Bildvorlagen sind nach der

Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Nutzer bedarf einer

gesonderten Vereinbarung.

(5) Die Lichtbilder von Scanning Eye Pics dürfen ohne

ausdrückliche Einwilligung nicht bearbeitet, verändert oder über den

vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus eingesetzt werden.

Dies gilt gleichermaßen für Ausschnitte oder Teile der Gesamtleistung.

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen

erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des

Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des

dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender

Schadensersatzansprüche (vgl. OLG FFM 11 U 49/96, OLG Celle 13 U

81/96). Ist eine Vergütung nicht vereinbart, ist auf eine marktübliche

Vergütung nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen der

Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) abzustellen.

(6) Bei Veröffentlichung und Vervielfältigung der Leistungen ist

der Kunde stets dazu verpflichtet, die Urheberbezeichnung „Scanning

Eye Pics“ in der im Verkehr üblichen Weise anzubringen

(Bildquellennachweis). Eine Verletzung der Anerkennung der

Urheberschaft berechtigt Scanning Eye Pics zur Forderung eines

Schadenersatzes in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach den

Sätzen der MFM üblichen Vergütung. Scanning Eye Pics behält sich die

Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes im Einzelfall

ausdrücklich vor; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein

Schaden oder eine Wertminderung nicht oder wesentlich geringer als

die Pauschale entstanden ist.

(7) Werden die Gestaltungsleistungen in einem größeren Umfang

als ursprünglich geplant genutzt, steht Scanning Eye Pics eine weitere

Nutzungsgebühr zu. Die Höhe der Gebühr für eine weitergehende

Nutzung bemisst sich nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung

des jeweiligen Einzelfalls und im Verhältnis der bereits vereinbarten

Vergütung; sie beträgt aber mindestens die nach den Vergütungssätzen

der MFM übliche Vergütung.

(8) Von allen Nutzungen überlässt der Kunde Scanning Eye Pics

10 einwandfreie ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich. Scanning

Eye Pics ist ohne weitere Zustimmung des Kunden berechtigt, diese

Belege ebenso wie die Gestaltung des Vertragsmaterials selbst ohne

Einschränkung kommerziell und nicht kommerziell zu verwerten und

Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen, es sei denn die Parteien

vereinbaren bei Vertragsabschluss etwas Abweichendes. Scanning Eye

Pics bleibt in jedem Fall berechtigt zum Zwecke der Eigenwerbung z.B.

auf der Homepage bzw. zur Teilnahme an Foto-Wettbewerben

(einschließlich Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung in allen

Medien) zu verwenden.

(9) Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen und bereitgestellten Motiven (insb. Tieren) das

Eigentum resp. Besitzrecht einschließlich Vervielfältigungs-,

Bearbeitungs- und Verbreitungsrechten sowie bei Personenbildnissen

die Einwilligung und Nutzungsrechte der abgebildeten Personen zur

Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung besitzt

und sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Sachen, Entwürfe,

Lichtbildaufnahmen und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte

Scanning Eye Pics dennoch einer Inanspruchnahme Dritter

diesbezüglich ausgesetzt werden, ist der Kunde verpflichtet, Scanning

Eye Pics von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Scanning

Eye Pics die Kosten einer notwendigen Rechtsvertretung zu erstatten.

(10) Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Scanning Eye

Pics ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte

Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Scanning Eye Pics haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller

des Fotomaterials.

(11) Sollten ggf. in der Person des Kunden oder seiner

Erfüllungsgehilfen (Mit-)Urheberrechte an der Gestaltung/dem Werk

entstehen resp. Rechte am eigenen Bild des Kunden oder einer von im

hinzugezogenen und auf den Bildnern abgebildeten Person betroffen

sein, so überträgt der Kunde hiermit sämtliche Nutzungsrechte an

Scanning Eye Pics zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt zur

ausschließlichen Verwendung in allen bekannten und/oder

unbekannten Medien (ausschließliches Nutzungsrecht), insbesondere:

a) das Recht zur Herstellung, Veröffentlichung und Verbreitung von

Printausgaben, insbesondere von Flyern, Broschüren,

Buchgemeinschafts-, Taschenbuch-, Paperback-, Reprint-,

gekürzten (Digest-) und anderen Werkausgaben, sowie zum

ganzen oder teilweisen Vorabdruck oder Nachdruck in

periodischen Druckschriften und anderen Ausgaben.

b) das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werks gemäß

sämtlicher Herstellungsverfahren zu allen kommerziellen und nicht

kommerziellen Zwecken, insbesondere als fotomechanischer

Nachdruck, im "Print-on-demand"-Verfahren, als Fernkopie,

Mikrokopie, als auf einem Masterdokument beruhende E-Book-

Edition einschließlich etwa erforderlicher Datenträger und

Lesesysteme in allen technischen Verfahren, auch als Blindenoder

Sehbehindertenschrift, sowie zur Verbreitung solcher

Fassungen.

c) das Recht zur Wahrnehmung der Drucknebenrechte für das Werk

durch Bearbeitung, sei es als Fortsetzungsfolgen für Zeitungen,

Zeitschriften oder andere Periodika, sei es durch Bearbeitung für

Bilderbücher, Malbücher, Spielbücher und ähnliche

Druckerzeugnisse, durch Bearbeitung als Comic-Bücher und

ähnliche Gestaltungen, sowie deren Vervielfältigung und

Verbreitung in Heft-/Buchform. Diese Erzeugnisse dürfen auch

digital bearbeitet, vervielfältigt und verbreitet werden.

d) das Recht der Zugänglichmachung / Online Recht / Abrufsrecht,

d.h. das Recht, der Öffentlichkeit und/oder nicht-öffentlichen

Nutzerkreisen das Werk in räumlich begrenzter oder weltweiten,

geschlossenen oder offenen Netzwerken mit oder ohne

Zwischenspeicherung derart zugänglich zu machen, dass die

Nutzer das Werk auf jeweils individuellen und/oder gesammelten

Abruf von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl bzw. zeit- und/oder

ortsungebunden mittels Fernseh-, PC- oder sonstigen Geräten

(z.B. Mobilfunkgeräten, Personal Digital Assisstant PDA,

Multimediahomeplattform MHP; Spielkonsolen) mit oder ohne

Möglichkeit zum vorübergehenden und/oder permanenten

Download empfangen und wahrnehmen können. Dies gilt für alle

möglichen analogen und/oder digitalen, schmal- oder

breitbandigen Speicher- bzw. Datenübertragungstechniken ( z.B.

Multiplexing, Unicast, Multicast; Routing, Forwarding, Simplex/

Halbduplex / Vollduplex; ISDN, DSL, VDSL, UMTS, GPRS, WAP,

HSDPA, HSCSD, HSMD), über leitungsgebundene und/oder nicht

leitungsgebundene und/oder nicht leitungsgebundene und/oder

anderweitige Übertragungswege (z.B. terrestrische Funkanlagen;

Satelittenverbindung, Telefonleitungen, Lichtleiter; Stromkabel –

Powerline Communication bzw. Trägerfrequenzanlagen), sowie

deren Kombination sowie unabhängig von der Reichweite und

technischen Konfiguration der Netzwerke und Verbindungen (WAN

/ LAN; Peer-To-Peer / Server-Client; Point-to Point / Point-To-

Multipoint; Internet Protokoll und sonstige Netzwerkprotokolle),

deren Rechtsform und medienrechtlichen Einordnung (öffentlichrechtlich

oder privatrechtlich organisierter Dienst; Gebührenund/

oder werbefinanzierte Dienste) oder der Gestaltung des zwischen dem Dienstanbieter und dem Nutzer

bzw. unter den Nutzern (z.B. Videoportal; RSS-Feeds; Podcasting;

Video/Audio on demand; Near-Video/Audio-On-Demand; ESTElectronic-

Sell-Through; DTO-Donwload-To-Own; IPTV). Mit

umfasst sind sämtliche Mediendienste im Internet (Einschließlich

World Wide Web IRC; E-Mail); in Intranets, Extranets, Abo-

Diensten; SMS-; EMS-, MMS-Diensten; Telefonmehrwert-;

Teletext, Faxabrufdiensten etc.). Eingeschlossen ist ferner das

Recht auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhender

Wiedergaben des Werks durch Bildschirm, Lautsprecher oder

ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu

machen. Scanning Eye Pics ist darüber hinaus berechtigt, das

Werk zu archivieren und zum Zwecke der Aufbereitung für eine

Suchfunktion mit einer Retrieval Software zu versehen und in

dieser Form abzuspeichern und zum Abruf bereit zu halten.

e) das Videogrammrecht, d.h. das Recht zur Vervielfältigung und/oder

Verbreitung (Verkauf, Vermietung, Leihe etc.) des Werks auf Bild-

/Tonträgern aller Art (Videogramme) zum Zwecke der nichtöffentlichen

Wiedergabe. Dieses Recht umfasst sämtliche

audiovisuellen Systeme und alle analogen und digitalen

Speichermedien, unabhängig von der technischen Ausgestaltung

des einzelnen Systems, mit linearer oder interaktiver Nutzung wie

z.B. Schmalfilme, Schmalfilmkassetten, Videokassetten,

Videobänder, Videoplatten, Disketten, Chips, DVD (Digital Versatile

Disk), Blue Ray, HD-DVD, Video-CD, CD-ROM, CD-ROM-XA, CDI,

CD-I-Music, Foto-CD, CD-DA, EBG (Electronic Book Graphic),

EBXA, CD-Recordable;MO-CD,MOD,CD-SD,HD-CD (High

Density-CD). Eingeschlossen ist das Recht, das Werk zu

kommerziellen und/oder nicht kommerziellen Zwecken einem

begrenzten Empfängerkreis (z.B. Krankenhäuser, Hotels,

Flugzeuge, Schiffe, Schulen) zugänglich zu machen. Hiervon

umfasst ist die Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von

Bild-/Tonträgern, auf denen das Werk derart gespeichert ist, dass

eine Wiedergabe nur durch Übermittlung zusätzlicher

Dateninformationen (Schlüssel) ermöglicht wird. Ferner ist das

Recht eingeschlossen, das Werk oder Teile hiervon für Teletext-

Segmente, Telefonmehrwertdienste oder sonstige Internet-

Applikationen zur Werbung für gewerbliche Angebote

heranzuziehen.

f) das uneingeschränkte Recht zur Werbung, d.h. das Recht, das

Werk im Ganzen und/oder in Teilen, in bearbeiteter oder

unbearbeiteter Weise für Werbezwecke zu nutzen. Mit umfasst

sind auch Sonderwerbeformen (z.B. Tie-in) sowie begleitende

Nutzungen im Rahmen der unter e) bezeichneten

Medien/Nutzungsarten wie Banner-Werbung, Pop-up Windows,

Framing, Setzen von Hyperlinks, Nutzung im Rahmen und für ecommerce

Anwendungen.

g) das Senderecht, d.h. das Recht, das Werk durch digitale oder

analoge Funksendungen (wie z.B. Ton- und Fernsehrundfunk

(DVB-T,-C,-S,-M, -H, DMB; DAB), Drahtfunk (Hertz´sche Wellen,

Laser, Mikrowellen) oder ähnliche technische Einrichtungen in

allen Fernsehnormen und -systemen (z.B. HD-TV; Interactive TV)

ganz oder in Teilen der Öffentlichkeit beliebig häufig zugänglich zu

machen. Dies gilt für alle möglichen schmal- oder breitbandigen,

leitungsgebundenen Sendeverfahren und -wege (z.B. terrestrische

Sender, Kabelfernsehen einschließlich Kabelweitersendung,

Satellitenfernsehen unter Einschluss von Direktsatelliten,

Telefonleitungen, Lichtleiter, Stromkabel, Multiplexing, IPTV, DSL,

VDL, UMTS, GPRS, WAP, HSDPA, HSCSD, HSMD) sowie deren

Kombination und unabhängig von der Rechtsform (öffentlichrechtlich

oder privatrechtlich organisiertes Fernsehen) oder

Finanzierungsweise des Senders (kommerzielles oder nicht

kommerzielles Fernsehen) oder der Gestaltung des

Rechtsverhältnisses zwischen Sender und Empfänger (Free-TV,

Pay-TV wie Pay-per-view TV, Pay-per-Channel, Near Video on

Demand, etc.) und unabhängig vom Empfangsgerät (z.B.

Fernseher, PC, Mobilfunkgeräte, Personal Digital Assistant PDA,

Multimedia Home Platform MHP; Spielkonsolen etc.). Mit umfasst

ist das Recht der Öffentlichkeit das Werk zu einem vorgegebenen

Zeitpunkt in linearer Form im Internet zeitgleich mit der

Fernsehausstrahlung (Streaming) oder zeitversetzt, ggf. auch

wiederholt ausschließlich zur audiovisuellen Wahrnehmung, ohne

Möglichkeit der dauerhaften Speicherung zu übermitteln (sog.

Multicast, Web-TV). Eingeschlossen ist auch das Recht der

öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen und das Recht, das

Werk einem bestimmten Personenkreis zugänglich zu machen

(z.B. Hotels, Krankenhäuser, Schulen). Die Sendung kann auch mittels bzw. in Verbindung mit Videotextsignalen zur

Videotextuntertitelung erfolgen.

h) das Vortragsrecht zur Wiedergabe durch Vortrag, Lesung - auch

durch Tonträgeraufzeichnungen oder durch Funksendungen -

gleichgültig, ob dies öffentlich oder nicht öffentlich geschieht.

i) das Ausstellungsrecht, d.h. das Recht, aus dem Werk gewonnene

Produkte ganz oder ausschnittsweise auf Ausstellungen, Festivals

und anderen öffentlichen Veranstaltungen, auch unentgeltlich,

öffentlich vorzuführen und/oder für Wettbewerbe zu verwenden;

j) das Recht an derzeit noch unbekannten Nutzungsarten mit der

Maßgabe, dass der Vertragspartner dieser Rechtseinräumung

oder die Verpflichtung hierzu widerrufen kann, solange Scanning

Eye Pics noch nicht damit begonnen hat, die Arbeit in der neuen

Nutzungsart zu nutzen. Dieses Widerrufsrecht entfällt, wenn man

sich auf eine Vergütung im Sinne des § 32c Abs.1 UrhG geeinigt

hat. Es erlischt mit dem Ableben des Vertragspartners. Wird die

Arbeit jedoch mit mehreren zu einer Gesamtheit

zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in

angemessener Weises nur unter Verwendung sämtlicher Beiträge

verwerten lässt, so kann das Widerrufsrecht nur von einer

repräsentativen Gruppe dieser Vertragspartner und nicht gegen

Treu und Glauben ausgeübt werden.

§ 9 Nebenpflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur

Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder

abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die

Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist

Scanning Eye Pics berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu

berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände

auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten

gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden pauschal mit 35,00

EURO pro Tag berechnet. Ein weitergehender Aufwendungsersatz

bleibt vorbehalten.

(2) Überlässt Scanning Eye Pics dem Kunden mehrere

Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten

Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere

Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden

resp. zu löschen. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der

Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu

vertreten hat, Bezahlung verlangen.

(3) Überlässt der Fotograf dem Kunden Bilder aus seinem

Archiv, so hat der Kunde die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines

Monats nach Zugang bei ihm, die ausgewählten innerhalb eines Monats

nach Verwendung zurückzuschicken resp. zu löschen. Kommt der

Kunde mit der Rücksendung in Verzug, kann Scanning Eye Pics eine

Blockierungsgebühr von 1,00 EURO pro Tag und Bild verlangen, sofern

nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden

oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder

Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt,

kann der Fotograf Schadenersatz verlangen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Die Geschäftsbeziehung unterliegt dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

(2) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen

und Ergänzungen sowie die teilweise oder gänzliche Aufhebung dieses

Vertrages erfolgen in der Regel schriftlich.

(3) Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses

Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht

durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der

Übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Das gleiche gilt,

wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige

Lücke ergibt. Die Bestimmung des § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird

ausdrücklich abbedungen.

(4) Zum Schutz ihrer persönlichen Daten verweisen wir auf unsere Ausführung.